Rechtliches / Vertrag, Versicherung, J.A.
Damit beide Seiten abgesichert sind, gibt es einen Betreuungsvertrag, der aber ganz individuell geregelt werden kann (Kosten, Bring- und Abholzeiten,...)
Dieser Vertrag ist vom "Laufstall"-Team basierend aus langjähriger Erfahrung von Tagesmüttern und Eltern und juristischem Beistand erarbeitet worden und kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Punkte sind zwar an gültige Gesetzesvorlagen angelehnt, jedoch frei vereinbar.
Einigen dieser Punkte in dem Vertrag sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, dazu gehören z.B. Thema Aufsichtspflicht, Unternehmungen mit Kindern, Haustiere, Rauchen, Medikamentengabe... darüber sollte ausführlich gesprochen werden und Sondervereinbarungen können hier schriftlich festgehalten werden.
Da sich steuerlich für
die Arbeit als Tagesmutter seit Januar 2009 einiges verändert und erschwert
hat, bin ich leider dazu gezwungen eine feste Monatspauschale (errechnet aus
Stundenlohn und voraussichtlicher Betreuungszeit) zu berechnen.
Eventuell krankheitsbedingt auftretende Fehltage meinerseits berechne ich
natürlich nicht, entsprechende Tagessätze werden dann einfach vom
Monatsbetrag abgezogen.
Es muss nicht im Voraus bezahlt werden.
Über die Bayerische Landesunfallkasse ist jedes Kind automatisch bei mir in der Tagespflege gesetzlich unfallversichert, jedoch muss das Kind auch privat bei den Eltern haftpflichtversichert sein.
Wird vom Jugendamt eine Zuzahlung bewilligt, wird hierfür ein Vertrag zwischen Jugendamt und mir geschlossen. Monatlich werden die in Anspruch genommenen Stunden notiert und ich beziehe die Zahlung direkt vom Jugendamt.